Allgemeine Miet- und Sicherheitsbedingungen
Um einen sicheren und reibungslosen Ablauf für alle Kinder zu gewährleisten, gelten für die Vermietung unserer Hüpfburgen die folgenden Bedingungen. Mit der Entgegennahme der Mieteinheit erkennt der Mieter diese vollumfänglich an.
1. Verfügbarkeit und Haftungsausschluss bei Ausfall
Wir legen großen Wert auf Zuverlässigkeit. Dennoch kann es vorkommen, dass eine gebuchte Hüpfburg kurzfristig nicht zur Verfügung steht (z. B. durch Beschädigung oder extreme Verschmutzung durch den Vormieter, technischen Defekt am Gebläse oder unvorhersehbare Ereignisse).
- Rücktrittsrecht: In einem solchen Fall behalten wir uns das Recht vor, kostenfrei vom Mietvertrag zurückzutreten.
- Schadensersatz: Bereits geleistete Zahlungen werden in voller Höhe erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche (z. B. Kosten für Ersatzmieten, entgangene Gewinne oder Entschädigungen für die ausgefallene Veranstaltung) sind ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Haftung während der Mietdauer
Die Nutzung der Hüpfburg erfolgt auf eigene Gefahr.
- Haftungsfreistellung: Der Vermieter wird von jeglicher Haftung für Personen- oder Sachschäden freigestellt, die durch den Betrieb, die Nutzung oder den Auf-/Abbau der Mietsache entstehen.
- Aufsichtspflicht: Der Mieter übernimmt ab der Übergabe die alleinige Aufsichtspflicht. Die Hüpfburg muss während des gesamten Betriebs durch eine erwachsene Person beaufsichtigt werden.
- Technischer Defekt: Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die durch einen plötzlichen Ausfall der Burg oder der Maschine (Gebläse) während der Mietzeit entstehen.
3. Zustand bei Rückgabe (Sauberkeit & Nässe)
Die Hüpfburg wird in sauberem und funktionsfähigem Zustand übergeben.
- Rückgabepflicht: Die Rückgabe muss zwingend in sauberem und trockenem Zustand erfolgen.
- Reinigungspauschale: Sollte die Burg nass oder verschmutzt zurückgegeben werden, wird eine Reinigungspauschale nach Aufwand (mindestens 50,– €) in Rechnung gestellt.
- Wetter: Bei Regen oder starkem Wind muss der Betrieb sofort eingestellt und die Burg gesichert (und idealerweise trocken untergestellt) werden.
4. Verhaltensregeln auf der Burg
Zur Vermeidung von Schäden und Verletzungen ist Folgendes strikt untersagt:
- Das Tragen von Schuhen.
- Essen, Trinken oder Kaugummikauen auf der Hüpfburg.
- Das Mitführen von spitzen Gegenständen (Schmuck, Brillen, Gürtelschnallen).
- Das Klettern an den Außenwänden oder das Salto-Schlagen.